Mietpreisbremse


Zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten gilt seit 2015 die so genannte Mietpreisbremse. Vermieter dürfen, wenn sie ihre Wohnung erneut vermieten, nur eine Miete fordern oder vereinbaren, die höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. weiterlesen 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen